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Oberbergischer Kreis: Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und behördlichen Anordnungen

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und der behördlichen Anordnungen im Rahmen des Glasfaserausbaus durch die beteiligten TKUs und deren Tiefbauunternehmen.

Sämtliche behördliche Genehmigungen unterliegen in den meisten Fällen einer internen Abstimmung / Anhörung unterschiedlicher Ämter / genehmigender Behörden. Für den tatsächlichen Tiefbau sind Genehmigungen für den Aufbruch und die dazu gehörenden Verkehrsrechtlichen Anordnungen (VAOs) zwingend notwendig.

Die damit einhergehenden internen Verfahren unterliegen zumeist einem längeren zeitlichen Rahmen von der Antragstellung über die Anhörung unterschiedlicher Entscheider bis hin zur tatsächlichen Genehmigung (i. d. R. 4-8 Wochen). Durch die Vielzahl der Einzelgenehmigungen (i. d. R. jeder einzelne Straßenzug) fallen so schnell mehrere hundert oder sogar mehr als 1000 Genehmigungen im vorgesehenen Zeitrahmen an.

Der Oberbergische Kreis (OBK) hat ein Vorgehen entwickelt, diese Verfahren merklich zu vereinfachen, zu kompensieren und somit zu beschleunigen. Ziel ist es zudem, die genehmigenden Stellen / Behörden / Entscheider in ihren Aufgaben hierbei bestmöglich zu entlasten.

Aus diesen Gründen hat sich der OBK dazu entschieden, durch die Zusammenführung der notwendigen Entscheider, die damit verbundene Befahrung ALLER geplanter Strecken und die Protokollierung der GEMEINSAMEN Entscheidungen vor Ort (bei den Befahrungen) eine umgehende Genehmigung zum Aufbruch und VAOs herbeizuführen.

Der OBK stellt hierfür einen geeigneten BUS (8-9 Personen) zur Verfügung. Die notwendigen Entscheider nehmen gemeinschaftlich an den Befahrungsterminen teil und stimmen sich entsprechend ab. Alle Teilnehmer müssen über Entscheidungskompetenz verfügen!

Teilnehmerkreis:
- Verantwortlicher des Kreises (gleichzeitig Fahrer)
- Verantwortlicher Planer des TKU
- Entscheider Tiefbau (Bauleiter)
- MA Tiefbauamt Kommune
- MA Ordnungsamt Kommune
- Kreispolizei (für Verkehrsanordnungen)
- Straßenverkehrsamt (VAO)

Hinzu kommen nach Bedarf:
- Verantwortlicher Kreisstraßen
- Verantwortlicher Bundes- und Landstraßen
- Ansprechpartner Versorger
- Ansprechpartner Umwelt-, Gewässerschutz-, Denkmalschutzamt etc.
- Ansprechpartner ÖPNV

Im Vorfeld der Befahrungen müssen (in der Cloud) alle Pläne zur Vorlage der VAOs ordentlich und den Vorschriften entsprechend durch die Planer erstellt und vorbereitet werden. Bewährt haben sich hier eine Gesamtübersicht nach Cluster mit den Einzelplänen für Abschnitte / Straßenzüge. So können alle Beteiligten schon im Vorfeld die anstehenden Strecken einsehen.

Bei der Befahrung selbst dienen diese Pläne als Entscheidungshilfen. Notwendige Änderungen werden protokolliert und am Ende einer jeden Befahrung von ALLEN Beteiligten verbindlich gezeichnet (auch z. B. unterschiedliche Legemethoden). Die dann notwendigen Antragstellungen sind so zeitnah (i. d. R. am nächsten Tag) genehmigt. Der Tiefbau kann SOFORT mit dem Ausbau beginnen.

Im Ergebnis steht nach anfänglichen Mehraufwendungen eine wesentliche Verschlankung aller Genehmigungsverfahren mit erheblichen Einsparungen an Zeit und Personal (und somit auch finanziellen Mitteln). Durch die persönlichen Kontakte entsteht zudem eine Vertrauensbasis, auf deren Grundlage dann auch bei auftretenden Problemen kurzfristig und unkompliziert von den Betroffenen gegengesteuert werden kann.

Zu den wesentlichen Herausforderungen gehört hier sicherlich:
- Überzeugungsarbeit bei den Betroffenen
- Bereitstellung finanzieller Mittel zur Umsetzung (Anschaffung Bus)
- Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit und Politik
- Sicherstellung der Durchführbarkeit durch Redundanzen
- Ein hohes Maß an Eigeninitiative, Einsatzwillen und Kompromissbereitschaft